Hallo zusammen,
Der Tackostraus hat da nicht ganz Recht...... denn, auch wenn du deine Zulasung in eine PICKUP ZUlassung umschreibst, hast du durch die Umschlüsselung zwar Steuern gespart (nur noch ca 185€/Jahr), trotzdem bleibt es dabei das su einen LKW mit Anhänger fährst. Das schreibt klipp und klar das Sonntagsfahrverbot vor...
Aber: um hier nicht miesgelaunt zu wirken: WER KONTROLLIERT DAS DENN????
wo kein Kläger, da kein Richter.
Anna90: Du willst "gewerblich" Pferde oder irgendwas transportieren und das ausschl. nur sonntags... ????
Dann wirst nicht drumherumkommen und den Ranger in einen reinen PKW umschreiben müssen. Dann zahlst zwar erheblich mehr Steuern (sind dann leider PKW Steuern), bist aber aus dem Sonntagsfahrverbot raus, weil du dann keinen LKW einschl. Anhänger mehr hast, sondern einen PKW mit Anhänger.
Trotzdem würde ich mir das genau überlegen, da du hier entgeltlich handelst und das könnte widerrum ein ganz anderes problem hervorrufen.
Mal ganz inoffiziell: besorg dir persönlich eine Ausnahmegenehmigung, das du Pferde sonntags transportieren darfst... LRA deines Wohnortes, sage keinem das du das entgeltlich machst sondern wirklich nur sonntags zu Veranstaltungen (Reitturnieren, Sportveranstaltungen, ect. ) unterwegs bist... und gut ist...
Die andere möglichkeit ist: du meldest dein Gewerbe als Landwirt an, dann bist sowieso aus dem Sonntagsfahrverbots gedöns raus, weil LANDWIRT!!!! rede mal mit deiner prüfstelle (TÜV,DEKRA und mit den Behörden des Gewerbeamtes).