Ich fahre einen Ranger 2AB, Limited 3,2 l TDCi, DoKa, Erstzulassung 2019. Ich führe permanent eine Wohnkabine "Fernweh-Mobil" von Cramer-Technik mit, was natürlich schon einiges an möglicher Zuladung in Anspruch nimmt. Das zulässige Gesamtgewicht laut Papieren beträgt 3270 kg. Bislang bin ich damit, mit ein wenig Disziplin, ganz gut zurecht gekommen. Nun habe ich mich aber dazu entschlossen, um den Fahrkomfort etwas zu erhöhen, eine zusätzliche Luftfederung an der Hinterachse einbauen zu lassen. Bei dieser Gelegenheit würde ich dann auch gleich eine Auflastung machen lassen wollen. Diese habe ich mir anbieten lassen und es hat mich fast von den Socken gehauen. Bei einer Auflastung auf 3,5 t sind die Originalfelgen 8.0Jx17OS55.0 angeblich nicht tragfähig genug, was ich auch gerne glauben will. Felgen mit entsprechender Traglast machen fast die Hälfte der Gesamtkosten für die Auflastung aus. Mir stellt sich nun die Frage, für welche Traglast denn die Originalfelgen tatsächlich zugelassen sind. Ich wäre auch mit einer Auflastung um die100 kg schon zufrieden, das würde mir schon sehr helfen. Ich kann mir ja ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Felgen bis auf das letzte Kilo Traglast ausgelutscht sind.
Genau mit dieser Idee/Thematik habe ich meinen Fordhändler (ich möchte den Umbau unbedingt bei meinem Fordhändler machen lassen, auch wenn es an anderer Stelle sicherlich günstiger zu haben wäre. Ich habe auf dem Fahrzeug noch fünf Jahre Gewährleistung und möchte darum unbedingt neben dem Segen des TÜV auch den Segen von Ford haben) nun konfrontiert. Er hat aber größte Schwierigkeiten über die verbaute Originalfelge Informationen zu bekommen. Ich kann das zwar nicht nachvollziehen, dass bei Ford keine entsprechenden Daten vorliegen sollen, aber ich muss das zunächst erst einmal so glauben. Ich bin auch langjähriger Kunde dieses Fordhändlers und habe keinen Grund ihm zu misstrauen.
Also hier meine konkrete Frage: Kann jemand hier im Forum genaue Angaben über die zulässige Traglast der Felge machen? Das müsste natürlich nachprüfbar, bzw. zu belegen sein.
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