Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie dessen Ehepartner
oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner und die minderjährigen
Kinder in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse aller auf diese
Personen zugelassenen PKW, Kombi's, zulassungspflichtigen Krafträder und Wohn-
mobile.
Vorliegend betroffen ist jedoch ein als Lastkraftwagen zugelassenes Fahrzeug.
Wir können für den gemeldeten Rechtsschutzfall daher bedingungsgemäß keinen
Kostenschutz zusagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADAC
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