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Frage Ford Ranger Kfz-Steuern + Versicherung

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06 Feb 2019 10:55 #11 von Willi
moin,
ich bin gerade zurück vom TÜV und Zulassung. Beim TÜV ging alles ohne Probleme, hat 70,- gekostet und bei der Zulassung gab es neuen Brief und Schein. Da ich ihn eh neu zugelassen habe, war es für mich die beste Gelegenheit.
Fahrzeug :
3.2 WT von 2014

... es grüßt, Willi
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07 Feb 2019 19:08 #12 von ingostrial
ingostrial antwortete auf Ford Ranger Kfz-Steuern + Versicherung
Perfekt! TÜV war eine schnelle Aktion in der Mittagspause.
Die Zulassungsstelle hat auch gleich bei Vorlage alles richtig eingetragen.

Jetzt kann der geänderte Steuerbescheid gerne kommen!

Vielen Dank für eure Unterstützung!

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19 Mär 2019 09:21 #13 von Klabusterbeere
Klabusterbeere antwortete auf Ford Ranger Kfz-Steuern + Versicherung
Hallo,

ich klinke mich hier mal mit ein. Zwei Fragen habe ich dazu:
  1. Kann man das auch im "Nachgang" machen? Also erstmal "normal" anmelden und dann ändern?
  2. Bei den Fundstellen/ Hinweise zur N1G BE steht:"Gepäckraum muss offen und vollständig vom Fahrgastraum getrennt sein". --> D.h. kein Rollo, Abdeckung auf der Ladefläche?

Gruß,
Marco

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  • Ford Ranger Wildtrak 3,2/147kw 09/2018
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19 Mär 2019 10:57 #14 von Mike der Hanseat
Mike der Hanseat antwortete auf Ford Ranger Kfz-Steuern + Versicherung
Bei mir hat das Rollo nichts ausgemacht, nur beim Hardtop gibt es Ärger!

Gruss Mike
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28 Mär 2019 17:07 #15 von Sir Henry
Sir Henry antwortete auf Ford Ranger Kfz-Steuern + Versicherung
Natürlich kann man auch später umschreiben lassen, ich hab auch ein Dreiviertel Jahr den Luxustarif gelöhnt und dann umgeschrieben.

Rollo und evtl. sogar Hardtop gelten als Laderaumabdeckung und sind o.k. wenn sie ohne Spezialwerkzeug demontierbar sind...

Was als Spezialwerkzeug gilt, entscheidet der Prüfer, mein Mountain Top Rollo hat ihn nicht gestört

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10 Jun 2019 08:27 #16 von Nopse
Hallo
Also ich war jetzt beim Tüv (MG) und der Prüfer hat mich wieder nach Hause geschickt weil ich das MT rollo drauf hatte😳, also ab nach Hause und ausgebaut (nur 6 Schrauben,trotzdem🙄).
Dann wieder hin und er fing an den Radstand und Laderaum zu vermessen und mit Taschenrechner zu rechnen und siehe da ,der Laderaum wäre jetzt zu klein ! Ich habe dann gesagt ,und wenn ich die Heckklappe auflasse würde ich ja die Lafefläche vergrößern,, Schweigen , nachdenken und er fing an langsam zu nicken.
Ich dachte jetzt , das wars kannst fahren .
Nö , er sagte. Komm rein ,ich mach eben noch ein Foto von vorn damit ich beweisen kann das Hinten kein Rollo eingebaut ist 🤔.
OK, sagte ich und dann ging fast schnell .
Lieber zu einem anderen TÜV als (MG)

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02 Sep 2019 10:59 #17 von tk_1976
Hallo.
Irgendwie schon seltsam, wie unterschiedlich hier die Erfahrungen sind...
Bei meinem Wildtrak (EZ August 2017, also Euro 6) war es wiederum überhaupt kein Problem.
War zunächst beim Tüv in Bruchsal, der Prüfer kannte das Thema, hatte schon öfter diese Umschreibungen.
Rd. 30 EUR zusätzlich zum normalen Tüv gezahlt und die Bescheinigung zur Umtragung bekommen.
Ich habe übrigens auch das Montain-Top Rollo hinten drauf. Er hat gleich gesagt, das zählt als Zubehör, kein Problem.

Am Samstag kam nun der Bescheid vom Hauptzollamt.
Nun anstatt 550 EUR nur noch 198 EUR im Jahr, das rechnet sich sofort. :-)

Anbei einen Auszug zum Tüv-Dokument sowie neuem Fzg.-Schein zur Info.

VG
Tobias

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02 Sep 2019 11:14 #18 von tk_1976
... ach ja, bzgl. Versicherung hat sich bei mir nichts geändert ...

Ich habe die Umschreibung vorsorglich gemeldet, bekam aber die Aussage, dass die Einstufung weiterhin bei der Wagnisart "Nutzfzg. / LKW bis 3,5 t" verbleibt, da es für Pick-Up´s keine separate Unterart gibt.

Ich liege aktuell bei einem Jahresbeitrag von 476,26 EUR brutto.

Haftpflicht (Bezug 35%): 220,53 EUR
Vollkasko (Bezug 27 %): 255,73 EUR (Selbstbehalt: VK 150,-- / TK 150 ,--)

VG
Tobias

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01 Okt 2019 18:43 #19 von Andre
Hallo an alle,

die Ergebnisse sind echt unterschiedlich. Wir haben uns gerade einen Jahreswagen Limited Doka gekauft. Dieser war schon als LKW eingetragen. Da hatte ich mich natürlich gefreut.
Dummerweise kam vom Zoll dann die Antwort das generell Nutzfahrzeuge für 5 Personen und der PS Klasse als PKW eingestuft werden. (3.2 Auto)

Hat jemand Erfahrung ob ich dagegen Einspruch einlegen kann? Oder kann oder sollte ich meinen auch als Pickup einstufen lassen?


Vielen Dank

Andre

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03 Okt 2019 12:20 #20 von tk_1976
Hallo André,
ja,... erst über die Umschreibung auf Pickup erhältst Du die deutlich günstigere Gewichtsbesteuerung.
VG
Tobias

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